Energieintensive Industrieunternehmen tragen Mehrkosten, die sie im internationalen Wettbewerb nicht weitergeben können.
Folge: Verlagerung von Produktion und Emissionen ins Ausland. Genau dieses Phänomen — Carbon Leakage — soll verhindert werden.
Full-Service-Antragstellung für die anteilige CO₂-Kostenerstattung nach § 11 Abs. 3 BEHG und der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung — von der Erstprüfung bis zur Auszahlung.
Seit 2021 bepreist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fossile Brennstoffe mit einem nationalen CO₂-Preis. Energieintensive Industrieunternehmen tragen diese Kosten — die Bundesregierung kompensiert sie. Vorausgesetzt, Sie beantragen.
Folge: Verlagerung von Produktion und Emissionen ins Ausland. Genau dieses Phänomen — Carbon Leakage — soll verhindert werden.
Antragsberechtigte Unternehmen haben Anspruch auf eine finanzielle Erstattung — häufig im sechs- bis siebenstelligen Bereich pro Abrechnungsjahr.
Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Ihr Unternehmen einen Anspruch auf BECV-Erstattung hat. Wir prüfen jede einzelne im Vorfeld — kostenlos und unverbindlich.
Zuordnung zu einem beihilfeberechtigten Sektor gem. Anhang des BECV-Leitfadens — über 60 Sektoren von Chemie bis Nahrungsmittel.
Zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem und kontinuierliche Investitionen in Klimaschutz.
Saubere wirtschaftliche und beihilferechtliche Voraussetzungen — geprüft im Antragszeitpunkt.
Die Höhe der Erstattung folgt einer klar definierten Methodik nach §§ 8 und 9 BECV. Wir setzen jeden Faktor präzise an — und nutzen jeden zulässigen Optimierungsspielraum.
Pro 10 GWh/a Erdgaseinsatz ergeben sich ≈ 35.000 €/a Erstattung — bei mittlerem Kompensationsgrad.
Die BECV verlangt zwei flankierende Verpflichtungen: ein zertifiziertes Energiemanagement und nachweisbare Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz.
Für kleinere Unternehmen sind Erleichterungen vorgesehen: ISO 50005 Stufe 3 (nicht zertifiziert) oder ein Energieeffizienz-Netzwerk genügen.
50 % bis Abrechnungsjahr 2024 — 80 % ab 2025. Nachweis durch eine prüfungsbefugte Stelle (DIN EN 17463). Vereinfachtes Verfahren bei Beihilfen unter 100.000 €.
Der Ablauf für Unternehmen mit Nachlistung in die Sektorenliste. Ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger läuft eine 3-Monats-Frist — Versäumnis bedeutet vollständige, rechtskräftige Ablehnung.
Erfassung aller beihilfefähigen Brennstoff- und Wärmemengen, inkl. Lagerbilanz und Heizwerten.
Wirtschaftsprüfer prüft die Methodik und bestätigt die ermittelten Mengen mit qualifizierter Signatur.
Auditor testiert Managementsystem und Klimaschutzmaßnahmen nach DIN EN 17463.
FMS-Anwendungen „CL-Kompensation“ und „Nachweise öGL“ — elektronisch über VPS-Postfach.
Formelle und inhaltliche Prüfung durch DEHSt · Umweltbundesamt mit ggf. Rückfragen.
Bewilligungsbescheid und Auszahlung der Erstattung auf das angegebene Geschäftskonto.
3-Monats-Frist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger — Versäumnis = vollständige, rechtskräftige Ablehnung.
Wir übernehmen den vollständigen Antragsprozess — von der ersten Sektorprüfung bis zur Auszahlung. Für jedes Abrechnungsjahr.
Analyse NACE-Klassifizierung, Sektorzuordnung und realistische Simulation der Förderhöhe — kostenlos und unverbindlich.
Vollständige Erfassung aller beihilfefähigen Brennstoff- und Wärmemengen inklusive Lagerbilanz und Heizwerten.
Befüllung beider FMS-Anwendungen — „CL-Kompensation“ und „Nachweise öGL“ — exakt nach DEHSt-Standard.
Beauftragung und Begleitung von Wirtschaftsprüfer und Auditor — inkl. Testierung der ökologischen Gegenleistungen.
Strategie-Entwicklung für öGL. Dokumentation von Managementsystem und Klimaschutzmaßnahmen — prüfungsfertig.
Rechtssichere Übermittlung per virtueller Poststelle der DEHSt mit qualifizierter elektronischer Signatur.
50 Jahre energiewirtschaftliche Expertise. Zwei Ingenieure. Ein Honorar.




Sie zahlen einmal — und erhalten die Expertise von zwei energiewirtschaftlichen Unternehmen.


In drei Schritten vom ersten Gespräch zur ausgezahlten Beihilfe — DEHSt-konform, fristgerecht, persönlich begleitet.
Wir analysieren Ihr Unternehmen: Sektor, Energieverbrauch und Simulation der erwarteten Beihilfehöhe.
Sie beauftragen uns als Full-Service-Dienstleister — wir übernehmen den gesamten Antragsprozess.
Wir reichen Ihren Antrag fristgerecht und vollständig bei der DEHSt ein. Sie erhalten Bescheid und Erstattung.
Verlieren Sie keine Frist — und keinen Cent.